Eine Fußgängerzone soll ein wandelbarer Raum und ein konstanter Raum zugleich sein. Sie soll offen für verschiedene Aktivitäten sein und gleichzeitig konstant Aufenthaltsqualitäten bieten. Die Fußgängerzone soll einen hohen Wiedererkennungswert aufweisen und gleichzeitig zum Neuentdecken anregen. Die an den historischen Orten vorgesehenen Plätze des Entwurfs sollen als „konstante Orte“ festes Stadtmobiliar (Ingolstadts bereits vorhandene Bänke) erhalten und auch während der zahlreichen Stadtfeste nicht mit Ständen belegt werden. Sie sind als konstante, soziale Räume geplant, die als Treffpunkt und kontemplative Orte ein Innehalten vom urbanen Treiben ermöglichen. Die offenen, einheitlich gepflasterten Bereiche zwischen den Plätzen sind als wandelbare Bereiche der Fußgängerzone geplant. Zwischen den Plätzen wird mobiles Stadtmobiliar eingesetzt (welches während der Stadtfeste einfach entfernt werden kann) und ein Raum gebildet, der für verschiedenste Veranstaltungen oder einzelne Stände benutzt werden kann.
Historisch betrachtet wurde der heutige Straßenzug der östlichen Theresienstraße und der Ludwigstraße als eine von Straßen verbundene Platzabfolge wahrgenommen, was an den noch heute gebräuchlichen Namen „Weinmarkt“ und „Schlielmarkt“ abzulesen ist. Dies ist auch an den charakteristischen Gebäudevorsprüngen im Bereich der Poppenstraße bzw. Moritzstraße zu erkennen. Der Straßenzug wurde entsprechend nicht nur als lineare Verkehrsverbindung benutzt, sondern als Marktplatz und Straße gleichermaßen. Die an den historischen Orten vorgeschlagenen Platzintarsien verweisen auf die Geschichte Ingolstadts und bieten innerhalb der Flanierstraße Plätze, die als kontemplative Orte eine besondere Aufenthaltsqualität bieten.